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Corona-Bestimmungen TV Littfeld
(gültig ab 04.03.2022)

Die neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung:

 

In Kürze zusammengefasst:

 

  • Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab 04.03.2022 nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist ohne Nachweispflichtenmöglich. 

 

  • Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage gilt 3 G (geimpft, genesen oder getestet) ab 18 Jahren. Der Testnachweis muss tagesaktuell sein (nicht älter als 24 Stunden). 

 

  • Bei Sportveranstaltungen sind max. 1000 Besucher in Abhängigkeit von der Hallenkapazität zugelassen. Einlasskontrollen sind nach wie vor erforderlich. Der Zutritt ist für immunisierte Personen sowie für getestete Personen möglich. Es muss sich um einen tagesaktuellen PCR-Test oder einen medizinischen Schnelltest handeln, Selbsttests oder eine Vororttestung sind nicht zugelassen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre entfällt die Nachweispflicht, sie sind bei der max. möglichen Zuschauerzahl jedoch mit einzurechnen.

 

  • Das Tragen einer mindestens medizinischen Maske bei dem Besuch von Sportveranstaltungen ist nach wie vor vorgeschrieben.

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